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Produkt zum Begriff Erbe:


  • Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern
    Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern

    Erben finden hier Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung, Ausschlagung, digitalen Nachlass u.m. Mit Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten.

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  • Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.
    Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.

    Wie plane ich meinen Nachlass? Jede Lebenssituation ist anders. Der Ratgeber »Das aktuelle Erbrecht« greift typische familiäre Konstellationen auf und beantwortet grundlegende erbrechtliche Fragen: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge? Wann wird der Pflichtteil ergänzt oder beschränkt? Was wird aus dem digitalen Nachlass (z. B. Social-Media-Accounts, Online-Konten)? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Welche Auswirkungen hat die Europäische Erbrechtsverordnung? Erben finden außerdem Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung und Ausschlagung. Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung.

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  • Testament und Erbvertrag
    Testament und Erbvertrag

    Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Benedikts Vermächtnis. Das Erbe des deutschen Papstes.
    Benedikts Vermächtnis. Das Erbe des deutschen Papstes.

    Er war der erste deutsche Papst an der Spitze der katholischen Kirche seit einem halben Jahrtausend, der älteste bei Amtsantritt seit knapp dreihundert Jahren und der erste Papst der Neuzeit, der sein Amt aus freien Stücken niederlegte. Joseph Ratzingers Leben schrieb eine Jahrhundertbiografie, dessen Vermächtnis sein Biograf Peter Seewald offenlegt, der den deutschen Papst so gut kannte wie kein anderer Journalist. »Seewald gilt als einer der besten Kenner von Papst Benedikt XVI.« (Die Zeit)

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  • Was ist der Pflichtteil beim Erbe?

    Was ist der Pflichtteil beim Erbe? Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch von nahen Verwandten (z.B. Kinder, Ehepartner) auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass enge Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Es ist wichtig, den Pflichtteilanspruch zu beachten, da ansonsten rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

  • Wie wird das Erbe gemäß dem deutschen Erbrecht aufgeteilt, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat?

    Das Erbe wird gemäß der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt, bei der Ehepartner und Kinder bevorzugt werden. Falls keine direkten Erben vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen. Sind auch diese nicht mehr am Leben, kommen Geschwister oder entferntere Verwandte als Erben in Frage.

  • Wie wird das Erbe unter den Erben verteilt, wenn kein Testament existiert? Gibt es gesetzliche Regelungen, die die Erbfolge festlegen?

    Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Erben werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt, beginnend mit den direkten Nachkommen des Verstorbenen. Falls keine direkten Nachkommen vorhanden sind, erben die Eltern, Geschwister und weitere Verwandte in bestimmter Reihenfolge.

  • Wie kann ein Erbe den Nachlass eines Verstorbenen rechtlich und ordnungsgemäß abwickeln?

    Ein Erbe sollte zuerst das Testament des Verstorbenen überprüfen und gegebenenfalls einen Erbschein beantragen. Danach müssen alle Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen ermittelt und gegebenenfalls offene Rechnungen beglichen werden. Abschließend sollte der Erbe die Verteilung des Nachlasses gemäß den gesetzlichen Vorschriften oder dem Testament durchführen.

Ähnliche Suchbegriffe für Erbe:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • Wie kann man das Haus überschreiben, wenn ein Erbe den Pflichtteil beansprucht?

    Wenn ein Erbe den Pflichtteil beansprucht, hat er Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes. Dieser Anspruch kann nicht einfach durch eine Überschreibung des Hauses umgangen werden. Der Pflichtteilberechtigte hat das Recht, seinen Anteil einzufordern, und dies kann durch eine gerichtliche Auseinandersetzung oder eine Einigung mit den anderen Erben geschehen. Eine Überschreibung des Hauses allein reicht nicht aus, um den Pflichtteilanspruch zu umgehen.

  • Wer ist gesetzlicher Erbe, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat?

    Die gesetzlichen Erben sind die nächsten Verwandten des Verstorbenen gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Dies sind in der Regel Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister. Sie erben entsprechend ihres gesetzlichen Erbteils, wenn kein Testament vorhanden ist.

  • Wie ist die Erbfolge, wenn meine Tochter auf das Erbe meiner verstorbenen Frau verzichtet?

    Wenn Ihre Tochter auf das Erbe Ihrer verstorbenen Frau verzichtet, wird sie von der Erbfolge ausgeschlossen. Das Erbe Ihrer verstorbenen Frau würde dann gemäß den gesetzlichen Regelungen an die nächsten gesetzlichen Erben gehen, wie zum Beispiel an Sie als Ehemann oder an andere Verwandte. Ihre Tochter hätte in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf das Erbe Ihrer verstorbenen Frau.

  • Kann ein Testament den Pflichtteil ausschließen?

    Ja, grundsätzlich kann ein Testament den Pflichtteil ausschließen. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass nahe Verwandte wie Kinder und Ehepartner trotzdem einen Mindestanteil am Erbe erhalten. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es ist daher wichtig, bei der Erstellung eines Testaments die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um Streitigkeiten und Anfechtungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtsgültig ist.

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