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Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern
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Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.
Wie plane ich meinen Nachlass? Jede Lebenssituation ist anders. Der Ratgeber »Das aktuelle Erbrecht« greift typische familiäre Konstellationen auf und beantwortet grundlegende erbrechtliche Fragen: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge? Wann wird der Pflichtteil ergänzt oder beschränkt? Was wird aus dem digitalen Nachlass (z. B. Social-Media-Accounts, Online-Konten)? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Welche Auswirkungen hat die Europäische Erbrechtsverordnung? Erben finden außerdem Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung und Ausschlagung. Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung.
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Testament und Erbvertrag
Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
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Was ist der gesetzliche Erbteil?
Der gesetzliche Erbteil bezieht sich auf den Anteil des Nachlasses, der gesetzlich festgelegt ist und den nahe Verwandte eines Verstorbenen erhalten, wenn dieser kein Testament hinterlassen hat. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge und legt fest, wer in welcher Reihenfolge erbberechtigt ist. Die Höhe des gesetzlichen Erbteils hängt von der Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen ab, wobei Ehepartner und Kinder in der Regel bevorzugt werden. Wenn der Verstorbene keine nahen Verwandten hat, können auch entferntere Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Großeltern erbberechtigt sein. Es ist wichtig zu beachten, dass der gesetzliche Erbteil von Bundesland zu Bundesland variieren kann.
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Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil des Ehegatten?
Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil des Ehegatten? Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten variiert je nachdem, ob der Verstorbene Kinder hat oder nicht. Wenn der Verstorbene Kinder hat, erhält der Ehegatte in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Hat der Verstorbene keine Kinder, so erhält der Ehegatte in der Regel drei Viertel des Nachlasses. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelungen je nach Land und individueller Situation variieren können. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren.
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Kann ein Testament den Pflichtteil ausschließen?
Ja, grundsätzlich kann ein Testament den Pflichtteil ausschließen. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass nahe Verwandte wie Kinder und Ehepartner trotzdem einen Mindestanteil am Erbe erhalten. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es ist daher wichtig, bei der Erstellung eines Testaments die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um Streitigkeiten und Anfechtungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtsgültig ist.
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Wie wird die rechtliche Erbfolge geregelt und welche Rolle spielen dabei Testament und gesetzliche Erbfolge?
Die rechtliche Erbfolge wird durch das Gesetz geregelt, welches die Reihenfolge der Erben bestimmt, wenn kein Testament vorhanden ist. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge jedoch abändern und die Erbfolge nach den Wünschen des Erblassers regeln. Es ist wichtig, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Vorstellungen verteilt wird.
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Wer sich frühzeitig mit dem Thema Nachlass befasst und Fehler vermeidet, entlastet Angehörige, beugt Streitigkeiten vor - und kann den Erben oft Steuern ersparen. Das Nachlass-Set der Stiftung Warentest klärt alle wichtigen Fragen: Wie sichere ich meine Angehörigen ab? Wann ist ein Testament besser, wann ein Erbvertrag? Wem steht ein Pflichtteil zu? Was muss ich beachten, wenn eine Immobilie zum Nachlass zählt? Übersichtlich und praxisnah zeigt der Ratgeber in zehn Schritten, wie Sie ein Testament verfassen. Beispielfälle und Beispielformulierungen unterstützen Sie dabei. Dazu erhalten Sie Formulare zum Heraustrennen und Herunterladen, mit denen Sie einen Überblick über Ihr Vermögen, Ihren digitalen Nachlass und Ihre persönliche Bestattungsverfügung erstellen können. Mit der richtigen Vorbereitung sind Ihre Liebsten versorgt und Ihr letzter Wille gesichert.
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Was sind die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge und zur Verteilung des Nachlasses nach dem Erbrecht?
Die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach dem Erbrecht erben die nächsten Verwandten des Verstorbenen in einer bestimmten Rangfolge. Der Nachlass wird gemäß dieser gesetzlichen Regelungen auf die Erben verteilt.
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Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder beim Berliner Testament?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder beim Berliner Testament? Der Pflichtteil für Kinder beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne das Testament erhalten würden. Dies bedeutet, dass die Kinder trotz des Berliner Testaments Anspruch auf ihren Pflichtteil haben. Der Pflichtteil kann jedoch nicht durch das Testament vollständig entzogen werden. Es ist wichtig, sich vor der Errichtung eines Berliner Testaments über die genauen Regelungen und Auswirkungen auf den Pflichtteil der Kinder zu informieren.
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Wie erhält man einen Erbschein, um den Nachlass eines Verstorbenen regeln zu können?
Um einen Erbschein zu erhalten, muss man einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Dafür benötigt man den Personalausweis, die Sterbeurkunde des Verstorbenen und gegebenenfalls ein Testament. Nach Prüfung der Unterlagen und Feststellung der Erben wird der Erbschein ausgestellt.
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Wie wird der Pflichtteil bei der gesetzlichen Erbfolge berechnet und welche Ansprüche haben Pflichtteilsberechtigte?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte erhalten würde. Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch geltend machen, wenn sie enterbt wurden oder nur einen geringen Erbteil erhalten. Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass und können den Pflichtteil gerichtlich einfordern.
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