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Produkt zum Begriff Schenkung:


  • Nicole Würth - GEBRAUCHT Erben, vererben und vermachen: Erbfolge - Testament - Pflichtteil - Schenkung - Erbengemeinschaften - Steuern - Die besten Tipps - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h
    Nicole Würth - GEBRAUCHT Erben, vererben und vermachen: Erbfolge - Testament - Pflichtteil - Schenkung - Erbengemeinschaften - Steuern - Die besten Tipps - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h

    Händler: MEDIMOPS, Marke: Nicole Würth -, Preis: 4.49 €, Währung: €, Verfügbarkeit: in_stock, Versandkosten: 1.99 €, Lieferzeit: 3 bis 5 Werktagen, Kategorie: Bücher & Zeitschriften, Titel: Nicole Würth - GEBRAUCHT Erben, vererben und vermachen: Erbfolge - Testament - Pflichtteil - Schenkung - Erbengemeinschaften - Steuern - Die besten Tipps - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h

    Preis: 4.49 € | Versand*: 1.99 €
  • Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern
    Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern

    Erben finden hier Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung, Ausschlagung, digitalen Nachlass u.m. Mit Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten.

    Preis: 12.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.
    Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.

    Wie plane ich meinen Nachlass? Jede Lebenssituation ist anders. Der Ratgeber »Das aktuelle Erbrecht« greift typische familiäre Konstellationen auf und beantwortet grundlegende erbrechtliche Fragen: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge? Wann wird der Pflichtteil ergänzt oder beschränkt? Was wird aus dem digitalen Nachlass (z. B. Social-Media-Accounts, Online-Konten)? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Welche Auswirkungen hat die Europäische Erbrechtsverordnung? Erben finden außerdem Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung und Ausschlagung. Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung.

    Preis: 16.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Vererben und Erben. Testament, Erbschaft und Schenkung.
    Vererben und Erben. Testament, Erbschaft und Schenkung.

    Der Longseller der Stiftung Warentest hilft Ihnen, beim Testament alle formellen Anforderungen zu erfüllen, Nachlassregelungen ganz nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen zu regeln und nicht zuletzt Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Dieser Band unterstützt sowohl jene, die etwas vererben wollen, als auch diejenigen, die als Erben ihre Erbschaftsangelegenheiten regeln müssen. Sie erfahren, was Ihre Möglichkeiten sind, und können entscheiden, ob eine Schenkung die bessere Lösung ist. Zum Beispiel wird erklärt, wer wie viel steuerfrei erhält, wie man Erbschaftssteuer spart, wie Partner und Kinder abgesichert werden und wie sich die geänderten Nachlasseinstellungen bei Facebook und Apple auf das digitale Erbe auswirken. So vermeiden Sie Streit und hohe Steuern. Erklärungen, Mustertexte und Checklisten helfen Ihnen dabei, den Erbfall zu regeln.

    Preis: 24.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?

    Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden.

  • Wann Schenkung anzeigen?

    Wann sollte eine Schenkung angezeigt werden? Dies hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land ab. In vielen Ländern müssen Schenkungen über einem bestimmten Betrag dem Finanzamt gemeldet werden. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren, um mögliche Strafen oder Steuernachzahlungen zu vermeiden. Zudem kann es sinnvoll sein, die Schenkung auch aus rechtlichen Gründen anzuzeigen, um mögliche Streitigkeiten oder Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anzeigepflichten und rechtlichen Konsequenzen von Schenkungen zu informieren.

  • Ist eine Schenkung steuerpflichtig?

    Ist eine Schenkung steuerpflichtig? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert der Schenkung und dem Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei sind. Wenn der Wert der Schenkung über diesen Freibeträgen liegt, kann Schenkungssteuer anfallen. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

  • Was zählt unter Schenkung?

    Unter Schenkung versteht man die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten von einer Person auf eine andere. Dabei muss der Schenker freiwillig handeln und die Beschenkten müssen die Schenkung annehmen. Zu den Vermögenswerten können Bargeld, Immobilien, Wertgegenstände oder auch Rechte gehören. Schenkungen können steuerliche Auswirkungen haben, je nach Höhe des Wertes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. Es ist wichtig, Schenkungen korrekt zu dokumentieren, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Schenkung:


  • Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
    Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer

    Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Testament und Erbvertrag
    Testament und Erbvertrag

    Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 169.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Linienspiele. Niederländische Druckgrafik. Schenkung Christoph Müller.
    Linienspiele. Niederländische Druckgrafik. Schenkung Christoph Müller.

    »Dass sich Christoph Müller so früh der niederländischen Druckgrafik gewidmet hat, ist nur konsequent. Hier geht es nur um die Feinheit der Linie, um die Originalität der Erzählung, die Meisterschaft der Darstellung. Hier lenken keine koloristischen Himmelabenteuer in Ölfarben vom Inhalt ab, hier kann dieser große Zeitungsverleger und Journalist seiner Liebe zum Gedruckten auf Papier auf eine ganz besondere Weise frönen: als Sammler. [Seine Sammlung wird] mit diesem prachtvollen Katalog erstmals in diesem Umfang eigenständig gewürdigt.« Florian Illies. Der Katalog wird durch Essays von Kunsthistorikern eingeleitet, die Christoph Müller und seinen Sammlungen in unterschiedlicher Weise verbunden sind. Die Texte bilden keine erschöpfende Behandlung eines kunsthistorischen Themas, sondern nähern sich auf verschiedenen Wegen dem Phänomen der Druckgrafik.

    Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Wird Schenkung bei Scheidung geteilt?

    In Deutschland wird eine Schenkung grundsätzlich nicht automatisch bei einer Scheidung geteilt. Schenkungen gelten als persönliche Zuwendungen und gehören daher nicht zum Zugewinn, der bei einer Scheidung ausgeglichen wird. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Schenkung als sogenannte "Zuwendung unter Ehegatten" angesehen wird oder wenn die Schenkung dazu diente, den Zugewinnausgleich zu umgehen. In solchen Fällen kann die Schenkung im Rahmen des Versorgungsausgleichs oder des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Es ist daher ratsam, im Falle einer Scheidung rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Auswirkungen von Schenkungen zu klären.

  • Kann man eine Schenkung zurückgeben?

    Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine Schenkung zurückzugeben. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum Beispiel muss die Schenkung freiwillig und ohne Zwang erfolgt sein. Zudem darf der Beschenkte die Schenkung noch nicht angenommen haben. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Rückgabe der Schenkung korrekt erfolgt und keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Letztendlich hängt es von den individuellen Umständen und den geltenden Gesetzen ab, ob eine Schenkung zurückgegeben werden kann.

  • Kann eine Schenkung angefochten werden?

    Ja, eine Schenkung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Zum Beispiel, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht geschäftsfähig war oder unter Zwang gehandelt hat. Auch wenn die Schenkung grob unangemessen war oder der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat, kann die Schenkung angefochten werden. Es ist wichtig, dass die Anfechtung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt und die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Letztendlich entscheidet ein Gericht über die Gültigkeit der Schenkung und ob sie angefochten werden kann.

  • Kann man eine Schenkung zurückverlangen?

    Ja, unter bestimmten Umständen kann eine Schenkung zurückverlangt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Schenkung unter Ausnutzung einer Notlage oder unter Drohung erfolgt ist. Auch bei grobem Undank des Beschenkten kann eine Rückforderung möglich sein. Es ist jedoch wichtig, dass die Rückforderung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

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