Produkt zum Begriff Erbe:
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Testament und Erbvertrag
Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
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Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten | Testament schreiben | Handschriftliches Testament Muster | Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten | Ratgeber Erbschaft und...
Wenn Sie Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod in den richtigen Händen wissen wollen, sollten Sie frühzeitig eine sinnvolle Vermögensübertragung an die nächsten Familienangehörigen planen und sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen und der Erbfolge befassen. Dieser Ratgeber zur Gestaltung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer liefert Ihnen als Erblasser viele konkrete Tipps und Musterformulierungen, welche Ihnen bei der Planung Ihres Nachlasses helfen.
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Was ist ein Nachlass Erbe?
Ein Nachlass Erbe ist eine Person, die nach dem Tod eines Verwandten oder Bekannten dessen Vermögen und Besitztümer erbt. Dies kann Immobilien, Geld, Schmuck, Kunstwerke oder andere Wertgegenstände umfassen. Der Nachlass Erbe hat das Recht, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Wenn er das Erbe annimmt, übernimmt er auch die Verpflichtungen und Schulden des Verstorbenen. Es ist wichtig, dass der Nachlass Erbe die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen einhält, um das Erbe ordnungsgemäß zu regeln.
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Kann ein Erbe die Erbengemeinschaft vertreten?
Kann ein Erbe die Erbengemeinschaft vertreten? Ja, ein Erbe kann die Erbengemeinschaft vertreten, wenn er als Alleinerbe eingesetzt wurde. In diesem Fall hat er das Recht, im Namen der Erbengemeinschaft zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen sie gemeinsam handeln und Entscheidungen treffen. Es ist jedoch möglich, dass ein Erbe von den anderen Erben bevollmächtigt wird, die Erbengemeinschaft zu vertreten. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Erben ihre Rechte wahren und korrekt handeln.
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Wie sieht das Erbe und der Pflichtteil für die Enkel im Testament aus?
Das Erbe und der Pflichtteil für Enkel im Testament hängen von den spezifischen Bedingungen des Testaments ab. In der Regel erben Enkel nur dann, wenn ihre Eltern bereits verstorben sind. Der Pflichtteil für Enkel kann ebenfalls von den individuellen Umständen abhängen, wie zum Beispiel der Anzahl der Enkel und dem Vorhandensein anderer Erben. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen, um genaue Informationen zu erhalten.
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Trotzdem Pflichtteil, wurde das Erbe ausgeschlagen?
Ja, es ist möglich, dass jemand den Pflichtteil beansprucht, aber das restliche Erbe ausschlägt. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Erbes, der nicht durch eine testamentarische Verfügung umgangen werden kann. Wenn jemand den Pflichtteil beansprucht, verzichtet er jedoch auf den Rest des Erbes.
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Wie wird der Erbe Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil des Erbes wird in der Regel gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Erbe erhalten würde, wenn er nicht enterbt worden wäre. Dabei werden alle erbberechtigten Personen berücksichtigt, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil wird anhand des Nachlasses berechnet, der aus dem gesamten Vermögen des Verstorbenen abzüglich der Schulden besteht. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil nicht in Form von konkreten Vermögenswerten ausgezahlt werden muss, sondern auch durch die Übertragung von entsprechenden Vermögenswerten erfolgen kann.
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Was ist der Pflichtteil beim Erbe?
Was ist der Pflichtteil beim Erbe? Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch von nahen Verwandten (z.B. Kinder, Ehepartner) auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass enge Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Es ist wichtig, den Pflichtteilanspruch zu beachten, da ansonsten rechtliche Schritte eingeleitet werden können.
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Wer hat Anspruch auf Pflichtteil Erbe?
Wer hat Anspruch auf Pflichtteil Erbe? Der Pflichtteil steht nahe Verwandten des Erblassers zu, die in seinem Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden. Dazu gehören in der Regel die Kinder, der Ehepartner und unter bestimmten Umständen auch die Eltern. Der Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, beispielsweise wenn der Erblasser die Pflichtteilsberechtigten enterbt hat.
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Wie erbe ich ohne Testament?
Um ohne Testament zu erben, muss man sich an die gesetzliche Erbfolge halten. Diese legt fest, dass die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben, wenn kein Testament vorhanden ist. In Deutschland richtet sich die gesetzliche Erbfolge nach den Verwandtschaftsverhältnissen des Verstorbenen. Wenn keine direkten Verwandten vorhanden sind, kann das Erbe auch an entferntere Verwandte oder den Staat fallen. Es ist ratsam, sich bei einem Notar oder Anwalt über die genauen Regelungen der gesetzlichen Erbfolge zu informieren, um sicherzustellen, dass man sein Erbe korrekt erhält.
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