Produkt zum Begriff Erbschaftssteuer:
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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
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Testament und Erbvertrag
Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 169.00 € | Versand*: 0 € -
Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 € -
Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
Das richtige Testament für Ihre Situation
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Wer zahlt Erbschaftssteuer auf Vermächtnis?
Erbschaftssteuer auf ein Vermächtnis wird in der Regel von demjenigen gezahlt, der das Vermächtnis erhält. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Vermächtnisses und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Es ist wichtig, die jeweiligen steuerlichen Regelungen und Freibeträge zu beachten, um die Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Erblasser bereits eine Schenkungssteuer auf das Vermächtnis gezahlt hat, was Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer haben kann. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren, um die steuerlichen Aspekte eines Vermächtnisses zu klären.
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Wer zahlt Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaft?
Wer zahlt Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaft? In einer Erbengemeinschaft sind alle Erben gemeinsam für die Zahlung der Erbschaftssteuer verantwortlich. Die Erbschaftssteuer wird auf den Anteil berechnet, den jeder Erbe am Nachlass erhält. Es ist wichtig, dass die Erben die Erbschaftssteuer gemeinsam und fristgerecht bezahlen, da ansonsten Verzugszinsen und möglicherweise auch Säumniszuschläge anfallen können. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu sprechen, um die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten in einer Erbengemeinschaft zu klären.
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Wer zahlt die Erbschaftssteuer für ein Vermächtnis?
Wer zahlt die Erbschaftssteuer für ein Vermächtnis? Die Erbschaftssteuer für ein Vermächtnis wird in der Regel von demjenigen gezahlt, der das Vermächtnis erhält. Dies bedeutet, dass der Begünstigte des Vermächtnisses die Steuerlast tragen muss. Es ist wichtig, die Höhe der Erbschaftssteuer im Voraus zu berechnen, um sicherzustellen, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Steuer zu bezahlen. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Verstorbene bereits eine Regelung getroffen hat, um die Erbschaftssteuer für das Vermächtnis zu decken. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die steuerlichen Auswirkungen eines Vermächtnisses zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
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Wer ermittelt Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer wird in der Regel von den Finanzbehörden des jeweiligen Landes erhoben, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Land variieren, aber in den meisten Fällen sind es die örtlichen Finanzämter, die die Erbschaftssteuer erheben. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des Erbes, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben sowie eventuellen Freibeträgen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Erbschaftssteuer zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Steuervorteile zu nutzen.
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Die Weitergabe steuerlich, rechtlich und ohne Streit gestalten
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Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung , Seit über 20 Jahren das Standardwerk für die komplexe Praxis der Testamentsvollstreckung notwendigen Wissens, liefert das Werk verlässlich das fachspezifische Know-how. Ideal ergänzt um zahlreiche Checklisten, Adressen und über 180 Musterformulierungen. Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Aktualisierungen und Erweiterungen: Neu aufgenommen und teils umfangreich behandelt wurden relevante Themen wie die Testamentsvollstreckung im internationalen Bereich, Bank oder Sparkasse als Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung und Stiftungsrecht, digitaler Nachlass nebst Online-Zahlungsdiensten u.v.m. Der im Buch enthaltene Online-Zugang bietet bequeme Recherche über das gesamte Buch im Volltext alle Muster im Word-Format zitierte Rechtsprechung und Rechtsvorschriften verlinkt und im Volltext. Die Autoren RA Dr. Michael Bonefeld, FAFamR u FAErbR; Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher; RAin Katrin Heindl, FA'inErbR u FA'inFamR; PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß; StB Peter Neubauer; RiAG Dr. Stefan Poller; RA Dr. Manuel Tanck, FAErbR; RAin u StB'in Dr. Anja Vassel-Knauf; Notar Lucas Wartenburger, Notar Dr. Dietmar Weidlich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220520, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Redaktion: Mayer, Jörg~Bonefeld, Michael~Tanck, Manuel, Auflage: 22005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 979, Abbildungen: mit Online-Zugang, Keyword: Testament; Pflichtteil; Schenkung; Vermächtnis; Erbe; Rechtsnachfolge; Anordnung; Behindertentestament; Zeugnis; Nachlassverbindlichkeit; FamFG; Auslegung; Erbengemeinschaft; Erbschein, Fachschema: Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Erbrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 240, Breite: 179, Höhe: 47, Gewicht: 1400, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000056162001 V10445-9783848783694-1 B0000056162002 V10445-9783848783694-2, Vorgänger EAN: 9783956610189 9783941586031 9783935079266 9783935079013, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2631228
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Das Nachlass-Set
Sie würden gerne Ihren Nachlass regeln, haben aber noch viele offene Fragen oder sind sich noch unsicher? Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über das Thema und unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. Schaffen Sie Klarheit: In diesem Leitfaden werden Sie in zehn Schritten zu Ihrem Testament geführt. Zur Unterstützung erhalten Sie zahlreiche Mustertexte und werden schnell dazu in der Lage sein, Ihren letzten Willen optimal und korrekt zu formulieren. Sparen Sie Steuern: Dieses Buch klärt Sie über die Erbschaftssteuer auf und wie viel das Finanzamt von Ihnen verlangt. Außerdem lernen Sie, wie Sie das Finanzamt mit kluger Planung kurzhalten und Steuern sparen können. Gewinnen Sie Sicherheit! In diesem Ratgeber bleibt keine Ihrer Fragen unbeantwortet. So erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie Ihre Angehörigen absichern können, was in Ihre Vermögensübersicht gehört oder wann sich ein Erbschaftsvertrag eignet und wann ein Testament die beste Lösung ist. Arbeiten Sie mit Formularen und Ausfüllhilfen! Dieses Buch enthält Formulare für Ihre Vermögensübersicht, eine Übersicht über die Online-Konten, sowie Ihre persönliche Bestattungsverfügung. Alle Dokumente können Sie heraustrennen und herunterladen, um Ihre Arbeit so einfach wie möglich zu gestalten. Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass! Heutzutage spielt auch der Nachlass im Netz und in den sozialen Netzwerken eine immer größere Rolle. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihren Erben den Zugang zu Online-Konten und -Verträgen erleichtern. In diesem Ratgeber werden Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Nachlass präzise und gut verständlich erklärt, sodass Sie einen umfassenden Überblick über die Thematik erhalten. Mit durchdachten Anleitungen und Ausfüllhilfen werden Sie beim Verfassen Ihres Nachlasses optimal unterstützt, sodass Sie den Grundstein für eine harmonische Zukunft Ihrer Nachkommen und Familie legen können.
Preis: 15.00 € | Versand*: 3.95 € -
Internationales Erbrecht
Internationales Erbrecht , Das hochgelobte, mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk weist den sicheren Weg durch das Internationale Erbrecht. Auf hohem Niveau behandelt es die "Grundpfeiler" Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) DurchführungsVO zur EuErbVO Erläutert werden alle für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevanten Vorschriften und Fragestellungen, u.a. die weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge die "Restvorschriften" des EGBGB das Internationale Erbrecht im Rechtspflegergesetz, im Grundbuchverfahren sowie im Kostenrecht Weiter bringt der umfangreiche Auslandsteil konzentrierte, unter dem spezifischen Blickwinkel der EuErbVO verfasste Länderberichte zum nationalen Erbrecht von nunmehr 29 Staaten nach einem einheitlichen Aufbau, der die tägliche Arbeit der mit internationalen Erbsachen befassten Gerichte, Anwaltschaft und Notariate erleichtert. Die Neuauflage bringt das Werk auf den neusten Stand. Neu aufgenommen wurden Länderberichte zu Albanien, Dänemark, Finnland, Nordmazedonien, Norwegen, Island sowie Schweden, zudem eine Darstellung des deutschen Internationalen Steuerrechts, welches bei der erbrechtlichen Beratung stets mitgedacht werden muss. Der "Gierl/Köhler/Kroiß/Wilsch" ist der aktuelle und zuverlässige Begleiter durch das Internationale Erbrecht. Die Autor:innen Bettina Mia Bujnáková, Hamburg | Jaroslav Cejka, Notarassessor, Kirchheim unter Teck | Prof. Dr. Slavko Djordjevic, Universität Kragujevcu, Kragujevac | Prof. Dr. Nada Dollani, Albanien | Doc. Dr. David Elischer, Univerzita Karlova, Prag | Dr. jur. Ansgar Firsching, LL.M., Rechtsanwalt, Stockholm | Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht, München | Dr. Sabine Hellwege, Rechtsanwältin u. Abogada, Osnabrück | Dr. Dr. h.c. Christa Jessel-Holst, Hamburg | Prof. Dr. TjaSa Ivanc, Juristische Fakultät der Universität Maribor | Prof. Dr. sc. Tatjana Josipovic, Universität Zagreb | Dr. Andreas Köhler, Richter, Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Präsident des Landgerichts, Traunstein | Avv. Angela Linda Lettieri, LL.M., Rechtsanwältin, Salerno | Prof. Dr. Franciszek Longchamps de Bérier, Jagiellonen Universität Kraków | Prof. Dr. Christian F. Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | Prof. Dr. Zlatan Meskic, Prince Sultan University, Riad | Dr. Boriana Musseva, Rechtsanwältin, Assoc. Prof. Universität Sofia | Dr. Peter Nägele, Rechtsanwalt, Vaduz | RA Florian Paintner, Landshut | Prof. Dr. Dimitra Papadopoulou-Klamari, Universität Athen | Dr. Acun Papakçi, LL.M., Avukat, Tübingen und Istanbul | Dr. Magdalena Pfeiffer, Dozentin, Univerzita Karlova, Prag | RA Mika Joachim Pöpken, Helsinki | Dr. Alexander Rathenau, Rechtsanwalt und Advogado, Lagos | Prof. Dr. Vesna Rijavec, Juristische Fakultät der Universität in Maribor, Maribor | Dr. Michael Schellenberger Mag. rer. publ., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Stuttgart | Dr. Johan Schrader, Rechtsanwalt, Berlin |Stefan Stade, Rechtsanwalt und Avocat, Strasbourg | Prof. Dr. Piotr Tereszkiewicz, Jagiellonen Universität Kraków | Dr. Claas Thöle, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Kopenhagen | Johannes Weigl, Licencié en droit (Toulouse), LMU München | Benedikt Weber, München | Harald Wilsch, Dipl.Rpfl., Bezirksrevisor IV, Amtsgericht München | Rechtsanwalt Dr. iur. Ulrich Zelger, Mag. phil., LL.M., Rechtsanwalt, Vaduz , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 129.00 € | Versand*: 0 €
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Wann wird Erbschaftssteuer abgezogen?
Die Erbschaftssteuer wird in der Regel fällig, wenn eine Person Vermögenswerte erbt, die über einem bestimmten Freibetrag liegen. Die genaue Höhe der Steuer hängt von der Höhe des ererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben ab. Die Erbschaftssteuer wird vom Finanzamt erhoben und muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Erbfall gezahlt werden. Es ist wichtig, die Erbschaftssteuer rechtzeitig zu ermitteln und zu bezahlen, um mögliche Strafzahlungen oder Verzugszinsen zu vermeiden. In einigen Fällen kann die Erbschaftssteuer auch in Raten gezahlt werden, wenn die Erben nicht über ausreichend liquide Mittel verfügen.
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Wann fällt Erbschaftssteuer an?
Erbschaftssteuer fällt in der Regel an, wenn eine Person Vermögen oder Besitztümer erbt. Die genaue Höhe der Steuer hängt vom Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben ab. In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Wenn der Wert des Erbes über diesen Freibeträgen liegt, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Es ist wichtig, die Erbschaftssteuerfrist einzuhalten und die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, um Strafzahlungen zu vermeiden.
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Wer bekommt die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer wird von den Erben oder Begünstigten einer Erbschaft bezahlt, basierend auf dem Wert des ererbten Vermögens. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und den Erben ab, wobei enge Verwandte oft niedrigere Steuersätze zahlen. In einigen Ländern gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Erbschaftssteuer dient dazu, Einnahmen für den Staat zu generieren und die Umverteilung von Vermögen zu regulieren. In vielen Fällen wird die Erbschaftssteuer von einem Steuerberater oder Anwalt berechnet und eingezogen.
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Wie viel ist Erbschaftssteuer?
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des Erbes, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben sowie dem jeweiligen Steuersatz in dem Land, in dem die Erbschaft versteuert wird. In Deutschland gibt es beispielsweise Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Über diesen Freibeträgen hinaus wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsverhältnis und Wert des Erbes berechnet. Es lohnt sich daher, im Vorfeld einer Erbschaftsangelegenheit genaue Informationen zur Erbschaftssteuer einzuholen, um mögliche Steuerfallen zu vermeiden.
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