Domain erbrecht-tipps.de kaufen?

Produkt zum Begriff Erbschein:


  • Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern
    Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern

    Erben finden hier Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung, Ausschlagung, digitalen Nachlass u.m. Mit Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten.

    Preis: 12.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.
    Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.

    Wie plane ich meinen Nachlass? Jede Lebenssituation ist anders. Der Ratgeber »Das aktuelle Erbrecht« greift typische familiäre Konstellationen auf und beantwortet grundlegende erbrechtliche Fragen: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge? Wann wird der Pflichtteil ergänzt oder beschränkt? Was wird aus dem digitalen Nachlass (z. B. Social-Media-Accounts, Online-Konten)? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Welche Auswirkungen hat die Europäische Erbrechtsverordnung? Erben finden außerdem Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung und Ausschlagung. Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung.

    Preis: 16.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Testament und Erbvertrag
    Testament und Erbvertrag

    Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 169.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann ein Erbschein widerrufen werden?

    Ein Erbschein kann in der Regel nicht widerrufen werden, da er ein amtliches Dokument ist, das die Erbenstellung einer Person bestätigt. Allerdings kann ein Erbschein angefochten werden, wenn beispielsweise falsche Angaben gemacht wurden oder wichtige Informationen verschwiegen wurden. In einem solchen Fall kann ein Gericht den Erbschein für ungültig erklären. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall an einen Anwalt zu wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Letztendlich liegt es im Ermessen des Gerichts, ob ein Erbschein widerrufen wird oder nicht.

  • Was steht im gemeinschaftlichen Erbschein?

    Im gemeinschaftlichen Erbschein stehen die Namen der Erben, deren Erbquoten und der Verstorbenen. Zudem werden im Erbschein auch Angaben zu eventuellen Pflichtteilsberechtigten sowie zu vorhandenen Vermächtnissen gemacht. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis für die Erbfolge und wird oft benötigt, um das Erbe anzutreten oder um rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist ein wichtiger Bestandteil bei der Abwicklung eines Erbfalls.

  • Was ist der Erbschein?

    Was ist der Erbschein? Ein Erbschein ist ein behördliches Dokument, das die Erben einer verstorbenen Person offiziell bestätigt. Er dient als Nachweis für das Erbrecht und wird in der Regel vom Nachlassgericht ausgestellt. Der Erbschein gibt Auskunft darüber, wer die rechtmäßigen Erben sind und in welchem Umfang sie erbberechtigt sind. Mit einem Erbschein können die Erben ihr Erbrecht gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen nachweisen.

  • Was steht alles auf dem Erbschein?

    Auf einem Erbschein stehen in der Regel der Name des Verstorbenen, sein Geburtsdatum sowie das Datum seines Todes. Zudem werden die Erben namentlich aufgeführt, inklusive ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum Verstorbenen. Der Erbschein bestätigt die Erbfolge und dient als Nachweis für die Erben, um ihr Erbrecht geltend zu machen. Darüber hinaus enthält der Erbschein Angaben zur Zuständigkeit des Gerichts, das den Erbschein ausgestellt hat, sowie das Ausstellungsdatum.

Ähnliche Suchbegriffe für Erbschein:


  • Nicole Würth - GEBRAUCHT Erben, vererben und vermachen: Erbfolge - Testament - Pflichtteil - Schenkung - Erbengemeinschaften - Steuern - Die besten Tipps - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h
    Nicole Würth - GEBRAUCHT Erben, vererben und vermachen: Erbfolge - Testament - Pflichtteil - Schenkung - Erbengemeinschaften - Steuern - Die besten Tipps - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h

    Händler: MEDIMOPS, Marke: Nicole Würth -, Preis: 4.49 €, Währung: €, Verfügbarkeit: in_stock, Versandkosten: 1.99 €, Lieferzeit: 3 bis 5 Werktagen, Kategorie: Bücher & Zeitschriften, Titel: Nicole Würth - GEBRAUCHT Erben, vererben und vermachen: Erbfolge - Testament - Pflichtteil - Schenkung - Erbengemeinschaften - Steuern - Die besten Tipps - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h

    Preis: 4.49 € | Versand*: 1.99 €
  • Testament und Erbrecht.
    Testament und Erbrecht.

    Dieser Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten Ihnen - abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation - dafür zur Verfügung stehen, und wie Sie Ihren letzten Willen in Ihrem Sinne und möglichst vorteilhaft gestalten. Fallbeispiele.

    Preis: 5.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Das Nachlass-Set. Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung.
    Das Nachlass-Set. Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung.

    Wer sich frühzeitig mit dem Thema Nachlass befasst und Fehler vermeidet, entlastet Angehörige, beugt Streitigkeiten vor - und kann den Erben oft Steuern ersparen. Das Nachlass-Set der Stiftung Warentest klärt alle wichtigen Fragen: Wie sichere ich meine Angehörigen ab? Wann ist ein Testament besser, wann ein Erbvertrag? Wem steht ein Pflichtteil zu? Was muss ich beachten, wenn eine Immobilie zum Nachlass zählt? Übersichtlich und praxisnah zeigt der Ratgeber in zehn Schritten, wie Sie ein Testament verfassen. Beispielfälle und Beispielformulierungen unterstützen Sie dabei. Dazu erhalten Sie Formulare zum Heraustrennen und Herunterladen, mit denen Sie einen Überblick über Ihr Vermögen, Ihren digitalen Nachlass und Ihre persönliche Bestattungsverfügung erstellen können. Mit der richtigen Vorbereitung sind Ihre Liebsten versorgt und Ihr letzter Wille gesichert.

    Preis: 15.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
    Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage

    Das richtige Testament für Ihre Situation

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Kann man einen Erbschein schriftlich beantragen?

    Ja, einen Erbschein kann man schriftlich beantragen. Dafür muss ein formloser Antrag bei dem zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. In dem Antrag müssen alle relevanten Informationen zum Erbfall und den Erben angegeben werden. Es ist ratsam, sich vorher über die genauen Anforderungen und Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, zu informieren. Nach Prüfung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen wird das Gericht dann über die Ausstellung des Erbscheins entscheiden.

  • Wann beantrage ich einen Erbschein?

    Einen Erbschein beantragt man in der Regel, wenn man als Erbe eines Verstorbenen offiziell bestätigt werden muss. Dies ist oft notwendig, um Zugriff auf das Erbe zu erhalten, insbesondere wenn es sich um Grundstücke, Konten oder Wertpapiere handelt. Der Erbschein dient als Nachweis des Erbrechts und wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Es empfiehlt sich, den Erbschein möglichst frühzeitig zu beantragen, um Verzögerungen bei der Abwicklung des Nachlasses zu vermeiden. In einigen Fällen kann auch ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag als Nachweis des Erbrechts ausreichen, sodass kein Erbschein erforderlich ist.

  • Wer erhält den gemeinschaftlichen Erbschein?

    Der gemeinschaftliche Erbschein wird in der Regel an alle Erben ausgestellt, die im Testament oder gesetzlich als Erben benannt wurden. Dies bedeutet, dass alle Erben gemeinsam den Erbschein erhalten und somit als Erbengemeinschaft handeln. Der Erbschein dient als Nachweis für das Erbrecht der Erben und ermöglicht es diesen, über den Nachlass zu verfügen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass nur ein Teil der Erben den Erbschein beantragt, jedoch ist es üblich, dass alle Erben den gemeinschaftlichen Erbschein erhalten.

  • Wer trägt die Kosten für den Erbschein?

    Die Kosten für den Erbschein werden in der Regel von den Erben getragen. Diese Kosten können je nach Höhe des Nachlasses und dem Aufwand für die Beantragung des Erbscheins variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für den Erbschein nicht aus dem Nachlass selbst bezahlt werden dürfen, da dies als Vorschuss auf das Erbe angesehen werden könnte. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung eines Erbscheins über die genauen Kosten und Möglichkeiten der Kostenerstattung zu informieren. In einigen Fällen können auch staatliche Unterstützungen oder Vergünstigungen für die Beantragung eines Erbscheins in Betracht gezogen werden.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.