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Produkt zum Begriff Mieter:


  • Testament und Erbvertrag
    Testament und Erbvertrag

    Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 169.00 € | Versand*: 0 €
  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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    Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage

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  • Wer zahlt Erbschaftssteuer auf Vermächtnis?

    Erbschaftssteuer auf ein Vermächtnis wird in der Regel von demjenigen gezahlt, der das Vermächtnis erhält. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Vermächtnisses und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Es ist wichtig, die jeweiligen steuerlichen Regelungen und Freibeträge zu beachten, um die Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Erblasser bereits eine Schenkungssteuer auf das Vermächtnis gezahlt hat, was Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer haben kann. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren, um die steuerlichen Aspekte eines Vermächtnisses zu klären.

  • Ist Vermächtnis auf Pflichtteil anrechnen?

    Ist Vermächtnis auf Pflichtteil anrechnen? Diese Frage hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab, die je nach Land variieren können. In einigen Ländern wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet, während es in anderen Ländern nicht angerechnet wird. Es ist wichtig, sich mit einem Rechtsanwalt oder Notar zu beraten, um Klarheit über die spezifischen Regelungen in Ihrem Land zu erhalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen korrekt berücksichtigt werden.

  • Wer zahlt Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaft?

    Wer zahlt Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaft? In einer Erbengemeinschaft sind alle Erben gemeinsam für die Zahlung der Erbschaftssteuer verantwortlich. Die Erbschaftssteuer wird auf den Anteil berechnet, den jeder Erbe am Nachlass erhält. Es ist wichtig, dass die Erben die Erbschaftssteuer gemeinsam und fristgerecht bezahlen, da ansonsten Verzugszinsen und möglicherweise auch Säumniszuschläge anfallen können. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu sprechen, um die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten in einer Erbengemeinschaft zu klären.

  • Was ist ein Vermächtnis im Erbrecht?

    Was ist ein Vermächtnis im Erbrecht? Ein Vermächtnis ist eine spezielle Regelung in einem Testament, bei der ein bestimmter Vermögensgegenstand oder ein bestimmter Geldbetrag an eine Person oder Organisation übertragen wird. Anders als bei einer Erbteilung, bei der der Erbe das gesamte Vermögen erhält, erhält der Vermächtnisnehmer nur den ihm zugedachten Teil. Ein Vermächtnis kann beispielsweise darin bestehen, dass eine bestimmte Summe Geld an einen Freund oder eine wohltätige Organisation geht. Vermächtnisse können auch mit Bedingungen oder Auflagen versehen sein, die der Vermächtnisnehmer erfüllen muss, um das Erbe zu erhalten. In vielen Fällen werden Vermächtnisse als Möglichkeit genutzt, um Personen oder Organisationen zu bedenken, die nicht als gesetzliche Erben gelten.

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  • Warum Erbvertrag und kein Testament?

    Ein Erbvertrag bietet im Vergleich zu einem Testament mehr Sicherheit, da er notariell beurkundet werden muss und somit schwerer anzufechten ist. Zudem können im Erbvertrag detailliertere Regelungen getroffen werden, beispielsweise hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses oder der Pflichtteilsansprüche. Ein Erbvertrag bietet auch die Möglichkeit, bestimmte Auflagen oder Bedingungen für die Erben festzulegen. Zudem kann ein Erbvertrag bereits zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossen werden, was eine frühzeitige Regelung der Nachlassangelegenheiten ermöglicht. Letztendlich kann ein Erbvertrag dazu beitragen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und eine klare und eindeutige Regelung für den Nachlass zu schaffen.

  • Ist ein Erbvertrag ein Testament?

    Nein, ein Erbvertrag ist nicht dasselbe wie ein Testament. Ein Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und den Erben geschlossen und regelt die Erbfolge sowie weitere erbrechtliche Angelegenheiten. Im Gegensatz dazu ist ein Testament eine einseitige Verfügung des Erblassers über sein Vermögen nach seinem Tod. Ein Erbvertrag ist rechtlich bindend und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert oder aufgehoben werden, während ein Testament flexibler ist und vom Erblasser jederzeit geändert werden kann. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen einem Erbvertrag und einem Testament zu kennen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers korrekt umgesetzt wird.

  • Wird ein Vermächtnis vom Nachlass abgezogen?

    Ein Vermächtnis wird in der Regel vor der Verteilung des Nachlasses erfüllt. Es handelt sich um eine spezifische Zuwendung an einen bestimmten Begünstigten, die nicht Teil des allgemeinen Erbes ist. Daher wird ein Vermächtnis nicht vom restlichen Nachlass abgezogen, sondern separat erfüllt. Es kann jedoch vorkommen, dass der Nachlass nicht ausreicht, um alle Vermächtnisse zu erfüllen, was zu einer entsprechenden Kürzung führen kann. In solchen Fällen müssen die Erben die Vermächtnisse anteilig erfüllen.

  • Was ist besser Erbvertrag oder Testament?

    Was ist besser Erbvertrag oder Testament? Die Wahl zwischen einem Erbvertrag und einem Testament hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität des Nachlasses, der Anzahl der Erben und der persönlichen Präferenzen. Ein Erbvertrag bietet mehr Sicherheit, da er notariell beurkundet werden muss und nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden kann. Ein Testament hingegen ist flexibler und kann jederzeit geändert werden, jedoch besteht die Gefahr von Streitigkeiten unter den Erben. Letztendlich sollte die Entscheidung zwischen Erbvertrag und Testament individuell und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte getroffen werden.

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