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Produkt zum Begriff Pflichtteil:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern
    Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern

    Erben finden hier Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung, Ausschlagung, digitalen Nachlass u.m. Mit Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten.

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  • Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.
    Das aktuelle Erbrecht. Erbfolge - Testament - Steuern.

    Wie plane ich meinen Nachlass? Jede Lebenssituation ist anders. Der Ratgeber »Das aktuelle Erbrecht« greift typische familiäre Konstellationen auf und beantwortet grundlegende erbrechtliche Fragen: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge? Wann wird der Pflichtteil ergänzt oder beschränkt? Was wird aus dem digitalen Nachlass (z. B. Social-Media-Accounts, Online-Konten)? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Welche Auswirkungen hat die Europäische Erbrechtsverordnung? Erben finden außerdem Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung und Ausschlagung. Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung.

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  • Kann ein Testament den Pflichtteil ausschließen?

    Ja, grundsätzlich kann ein Testament den Pflichtteil ausschließen. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass nahe Verwandte wie Kinder und Ehepartner trotzdem einen Mindestanteil am Erbe erhalten. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es ist daher wichtig, bei der Erstellung eines Testaments die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um Streitigkeiten und Anfechtungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtsgültig ist.

  • Können Enkel Pflichtteil einklagen?

    Ja, Enkel können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einklagen. Wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten haben, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen die Enkel innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls den Pflichtteil einzufordern.

  • Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder beim Berliner Testament?

    Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder beim Berliner Testament? Der Pflichtteil für Kinder beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne das Testament erhalten würden. Dies bedeutet, dass die Kinder trotz des Berliner Testaments Anspruch auf ihren Pflichtteil haben. Der Pflichtteil kann jedoch nicht durch das Testament vollständig entzogen werden. Es ist wichtig, sich vor der Errichtung eines Berliner Testaments über die genauen Regelungen und Auswirkungen auf den Pflichtteil der Kinder zu informieren.

  • Kann man jemanden vom Pflichtteil ausschließen?

    Kann man jemanden vom Pflichtteil ausschließen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, jemanden vom Pflichtteil auszuschließen. Dies kann beispielsweise durch ein Testament geschehen, in dem der Erblasser festlegt, dass bestimmte Personen keinen Pflichtteil erhalten sollen. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass nahe Verwandte wie Kinder und Ehepartner zumindest einen Mindestanteil (den Pflichtteil) erhalten. Es ist daher wichtig, sich vor der Erstellung eines Testaments über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen beim Ausschluss vom Pflichtteil beraten zu lassen. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament aufzunehmen, um potenzielle Pflichtteilsansprüche zu minimieren.

Ähnliche Suchbegriffe für Pflichtteil:


  • Testament und Erbvertrag
    Testament und Erbvertrag

    Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Wie kann ich mein Pflichtteil einfordern?

    Um Ihr Pflichtteil einzufordern, sollten Sie sich zunächst an einen Anwalt für Erbrecht wenden, der Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten kann. Sie müssen innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis vom Erbfall Ihr Pflichtteil geltend machen. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Anspruch gegenüber den Erben geltend machen. Sollten die Erben Ihren Anspruch ablehnen, können Sie gerichtlich gegen sie vorgehen. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Beweise für Ihren Anspruch zu sammeln und vorzulegen.

  • Werden Schulden vom Pflichtteil abgezogen?

    Ja, Schulden werden in der Regel vom Pflichtteil abgezogen. Das bedeutet, dass die Erben eines Verstorbenen, die ihren Pflichtteil einfordern, nur Anspruch auf den Nachlass haben, der nach Abzug der Schulden übrig bleibt. Dabei werden sowohl die Schulden des Verstorbenen als auch eventuelle Verbindlichkeiten des Erbes berücksichtigt. Es ist wichtig, dass die Schulden ordnungsgemäß nachgewiesen werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt abgezogen werden. In einigen Fällen kann es jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn die Schulden nicht rechtmäßig entstanden sind.

  • Kann ein Pflichtteil ausgeschlossen werden?

    Ja, ein Pflichtteil kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Erblasser ein Testament erstellt hat und darin festgelegt hat, dass ein bestimmter Erbe keinen Pflichtteil erhalten soll. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die sicherstellen, dass nahe Verwandte trotz Ausschluss des Pflichtteils nicht komplett leer ausgehen. In einigen Fällen kann ein Pflichtteilsanspruch auch verwirkt werden, beispielsweise wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser schwerwiegend verletzt hat. Es ist ratsam, sich bei Fragen zum Pflichtteil an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden.

  • Wie wird der Pflichtteil bei der gesetzlichen Erbfolge berechnet und welche Ansprüche haben Pflichtteilsberechtigte?

    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte erhalten würde. Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch geltend machen, wenn sie enterbt wurden oder nur einen geringen Erbteil erhalten. Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass und können den Pflichtteil gerichtlich einfordern.

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