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Produkt zum Begriff Gesetzliche:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
    Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren

    Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.

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  • Kann Testament gesetzliche Erbfolge ausschließen?

    Ja, ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Wenn jemand ein Testament erstellt, legt er fest, wer seine Erben sein sollen und in welchem Umfang sie erben sollen. Dies kann bedeuten, dass Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge erben würden, im Testament nicht berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass das Testament rechtsgültig ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, damit es die gesetzliche Erbfolge ausschließen kann. Es empfiehlt sich daher, ein Testament mit Hilfe eines Anwalts oder Notars zu erstellen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille gültig ist.

  • Was gilt Testament oder gesetzliche Erbfolge?

    Was gilt Testament oder gesetzliche Erbfolge? In Deutschland gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge, die vorgibt, wer nach dem Tod einer Person erbt. Dabei werden die nächsten Verwandten in einer bestimmten Reihenfolge berücksichtigt. Ein Testament kann jedoch die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen und individuelle Regelungen zur Erbfolge treffen. Es ist daher ratsam, ein Testament zu verfassen, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Wünschen verteilt wird. Letztendlich ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Erbrecht auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtzeitig ein Testament zu erstellen.

  • Wie ist die gesetzliche Erbfolge mit Testament?

    Wie ist die gesetzliche Erbfolge mit Testament? In der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nach einem festgelegten gesetzlichen Schema bestimmt, wenn kein Testament vorhanden ist. Dabei werden in der Regel die nächsten Verwandten des Verstorbenen berücksichtigt, wie Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister. Wenn jedoch ein Testament vorliegt, können die gesetzlichen Erbfolgeregelungen durch die im Testament festgelegten Erbquoten und Erben abgeändert werden. Das Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge, solange es gültig ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es ist daher wichtig, ein Testament zu verfassen, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Wünschen verteilt wird.

  • Wie ist die gesetzliche Erbfolge ohne Testament?

    Wie ist die gesetzliche Erbfolge ohne Testament?

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    Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!

    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.

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  • Kann man mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge umgehen?

    Kann man mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge umgehen? Ja, mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge teilweise oder vollständig umgehen. Durch die Erstellung eines Testaments kann man festlegen, wer welche Vermögenswerte erben soll, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gewisse gesetzliche Pflichtteilsansprüche bestehen, die auch durch ein Testament nicht vollständig umgangen werden können. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Erstellung eines Testaments rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille rechtsgültig ist und den eigenen Vorstellungen entspricht.

  • Was ist die gesetzliche Erbfolge, wenn es kein Testament gibt?

    In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes in Kraft. In der Regel erben die nächsten Verwandten des Verstorbenen, wie Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister, in einer bestimmten Reihenfolge. Wenn keine Verwandten vorhanden sind, kann das Vermögen an den Staat fallen.

  • Wie wird die Erbfolge geregelt und welche Rolle spielen Testament und gesetzliche Erbfolge dabei?

    Die Erbfolge wird durch das Gesetz geregelt, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch. Dabei wird zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Erbfolge unterschieden. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge abändern oder ergänzen, jedoch gelten dabei bestimmte Formvorschriften.

  • Wie wird die rechtliche Erbfolge geregelt und welche Rolle spielen dabei Testament und gesetzliche Erbfolge?

    Die rechtliche Erbfolge wird durch das Gesetz geregelt, welches die Reihenfolge der Erben bestimmt, wenn kein Testament vorhanden ist. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge jedoch abändern und die Erbfolge nach den Wünschen des Erblassers regeln. Es ist wichtig, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Vorstellungen verteilt wird.

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