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  • Testament und Erbvertrag
    Testament und Erbvertrag

    Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • Wie können Familienmitglieder einen Nachlass fair aufteilen, wenn kein Testament vorhanden ist?

    Familienmitglieder können den Nachlass gemäß den gesetzlichen Regelungen des Erbrechts aufteilen. Dabei werden Ehepartner, Kinder und andere Verwandte berücksichtigt. Falls Uneinigkeit besteht, kann ein Erbschein beantragt werden, um die Erbfolge festzustellen. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

  • Was passiert mit dem Nachlass einer verstorbenen Person, wenn kein Testament vorhanden ist?

    Wenn keine Erben im Testament benannt sind, wird das Erbe gemäß den gesetzlichen Regelungen auf die nächsten Verwandten aufgeteilt. Dies geschieht in der Regel nach der gesetzlichen Erbfolge. Falls keine Erben gefunden werden können, fällt das Erbe an den Staat.

  • Wie wird die gesetzliche Erbfolge geregelt und wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

    Die gesetzliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wenn kein Testament vorhanden ist, erben die gesetzlichen Erben nach der gesetzlichen Erbfolge, beginnend mit den direkten Nachkommen wie Kinder und Enkel. Falls keine direkten Nachkommen vorhanden sind, erben die Eltern, Geschwister und weitere Verwandte in einer festgelegten Reihenfolge.

  • Wie können die Erben eines Verstorbenen ihr Erbrecht in Anspruch nehmen, wenn kein Testament vorhanden ist?

    Die Erben müssen einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen, um ihr Erbrecht nachzuweisen. Falls kein Testament vorhanden ist, richtet sich die Erbfolge nach gesetzlichen Regelungen, wie z.B. der gesetzlichen Erbfolge gemäß Bürgerliches Gesetzbuch. Die Erben können dann das Erbe antreten und über das Vermögen des Verstorbenen verfügen.

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  • Wie wird die Erbfolge geregelt, wenn kein Testament vorhanden ist? Welche gesetzlichen Regelungen gelten in diesem Fall?

    In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Erbfolge richtet sich nach der Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen, wobei Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte in einer bestimmten Reihenfolge erben. Falls keine Verwandten vorhanden sind, geht das Erbe an den Staat.

  • Wer erbt wenn kein Testament vorhanden?

    "Wenn kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben, in der Regel Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Die Erbfolge richtet sich nach der gesetzlichen Erbquote, die je nach Verwandtschaftsverhältnis variiert. Sollten keine Verwandten vorhanden sein, kann das Erbe auch an den Staat fallen. Es ist daher ratsam, frühzeitig ein Testament zu verfassen, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Wünschen verteilt wird."

  • Sind Geschwister Erbberechtigt wenn Testament vorhanden?

    Sind Geschwister erbberechtigt, wenn ein Testament vorhanden ist? Das hängt von den genauen Bestimmungen des Testaments ab. In der Regel werden im Testament die Erben und deren Erbanteile festgelegt. Wenn Geschwister im Testament als Erben benannt sind, sind sie erbberechtigt. Falls im Testament keine Geschwister als Erben genannt sind, haben sie keinen Anspruch auf das Erbe. Es ist daher wichtig, das Testament genau zu prüfen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Geschwister erbberechtigt sind. Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, um die genaue rechtliche Situation zu klären.

  • Wer erbt wenn ein Testament vorhanden ist?

    Wer erbt, wenn ein Testament vorhanden ist? In einem Testament legt der Verfasser fest, wer seine Erben sein sollen und wie sein Nachlass aufgeteilt werden soll. Die im Testament benannten Erben haben in der Regel Vorrang vor gesetzlichen Erben. Es ist wichtig, dass das Testament ordnungsgemäß verfasst und bezeugt wird, damit es im Todesfall gültig ist. Sollte es Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich des Testaments geben, kann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

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